Jetzt einfach den PKW Führerschein erweitern und ohne Prüfung 125er Motorräder fahren

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfach und kostengünstig die Möglichkeit auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.


    Die Gesetzesänderung zur Führerscheinklasse B196, die Erweiterung zum PKW Führerschein ist ab jetzt in Kraft

    Es werden lediglich 9 Fahrschuleinheiten zu je 90 Minuten benötigt.

    Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

Nach einer Schulung bei einer Fahrschule können jetzt auch Krafträder der Klasse A1, also Motorräder und Roller bis 125 ccm und 11 KW,  in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder und Motorroller erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption und einen tolles Fahrgefühl verschaffen.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B mit der erweiterten Schlüsselziffer 196 sind:

    Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

    Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

    Mindestalter 25 Jahre

Die bisherige Regelung in Deutschland:

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 ccm³ fahren zu dürfen, war bislang eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Fahren von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Fahren der Fahrzeuge der Leichtkrafträder in Deutschland!.

Jetzt einfach bei der nächsten Fahrschule anmelden und ohne Prüfung Leichtkrafträder fahren.
Bei uns gibt's auch gleich die Passenden Fahrzeuge, einfach den Link ankliecken:

https://www.motorfunsports.de/neufahrzeuge/motorraeder-bis-125ccm/

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.